PRÄVENTION | THERAPIE | REHABILITATION
Im Unterschied zu Physiotherapeuten habe ich als Heilpraktikerin für Physiotherapie die Erlaubnis, Patienten ohne ärztliche Verordnung direkt anzunehmen. Ich bin befähigt einen Befund zu erheben, eine Diagnose zu stellen und eigenständig zu behandeln. Somit kann ich Ihnen in meiner Praxis eine Therapie nach Ihren Bedürfnissen ohne großen Zeitverzug ermöglichen.
Bei meiner Arbeit an den Patienten ist es mir wichtig, neben den krankgengymnastischen Maßnahmen am Bewegungsapparat, den ganzen Menschen im Blick zu haben. Die Behandlung findet ohne Zeitdruck statt, sodass ich Ihnen eine angenehme Athmosphäre bieten kann, in der Sie sich wohlfühlen können.
Privatpatienten können Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie bei Ihrer Krankenversicherung als Heilbehandlungen geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern im Krankversicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können für einen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung abschließen. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.